Christoph Nix war nach dem Studium zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie bei Prof. Dr. Arthur Kreuzer. Er promovierte bei Prof. Dr. Johannes Feest und Prof.Dr. Karl F. Schumann im Strafvollzugsrecht an der Universität in Bremen. In seinen jüngeren Jahren, ab 1985, spezialisierte er sich im Wiederaufnahmerecht, er publiziert über den Mordfall Vera Brühne, er verteidigte in mehreren großen Totschlags- und Mordprozessen und beendete diese Karriere ab 1992 mit seiner Tätigkeit als Intendant am Theater vorerst. In der Kanzlei mit dem Strafverteidiger und Schriftsteller Gerhard Zahner nahm er seit 2015 erneut die Tätigkeit als Strafverteidiger auf, gab aber im Alter von 65 Jahren seine Zulassung als Rechtsanwalt zurück und verteidigte heute als Strafverteidiger im Sinne des § 138 Abs. 1 zweite Alternative StPO. Er arbeitet derzeit mit dem Richter Simon Pschorr an der Herausgabe eines neuen Kommentars zum Jugendgerichtsgesetz.
Strafrecht: wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und existenzbedrohenden Situation. Es ist sinnvoll in einem frühen Stadium des Strafverfahrens einen Strafverteidiger zu wählen, damit dieser bei möglichen Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme bereits eingreifen kann oder aber bereits im Vorverfahren eigene Recherchen durchführt, Einfluss nimmt auf das Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls schon zu einer Einstellung nach den §§ 153ff bzw. § 170 Abs. 2 StPO hinwirkt. Grundsätzlich gilt der Rat als Beschuldigter bei Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Einlassung zur Sache zu machen.
Empirisch belegt ist, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft verkürzen kann, außerdem kann der Strafverteidiger gemeinsam mit Beschuldigten bzw. Angeschuldigten auf Täter-Opfer-Maßnahmen hinwirken, initiativ selbst gewählte Therapieformen aufnehmen und im Sinne eines sinnvollen und glaubhaften Täter-Opfer-Ausgleiches wirken.